Rauchmelder

... nur eine Beispielgrafik, moderne Geräte sehen flacher und besser aus ...

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

seit 20.03.2012

für Neubauten ab 1. November 2012, für Bestandsbauten mit Übergangsfrist bis zum 31.12. 2015

mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen

Regelung in § 44 (NBauO) Niedersächsische Bauordnung

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aktuell Januar 2025

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